Die Rechtsgrundlage zu der angekündigten Änderung ab 1. Juli liegt noch nicht vor. Bis zur Veröffentlichung der neuen Bestimmungen gelten noch die „alten“ Regeln: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html
Bitte nicht vergessen immer mit eurer Gemeindevertretung Rücksprache halten!
Eine sehr gute Übersicht bietet auch immer die Homepage der IG-Kultur https://www.igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot?bundesland=steiermarkkulturpolitik/feed/
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