Mitgliedschaft
Jahres-Mitgliedsbeitrag NEU
seit März 2024
Übersicht
60 € – Theatergruppen
40 € – AKM-Pauschale (freiwillig)
25 € – Einzelmitgliedschaften
Theatergruppen
60 € Gruppen aller Sparten des darstellenden Spiels
(z.B. Amateurtheater, Figurentheater, Kabarett…)
kein Mitgliedsbeitrag für Schulspielgruppen und für im Einzelfall vom Vorstand festzulegende Sondergruppierungen, wie Kindergruppen
AKM-Vereinbarung
Dem Landesverband OÖ ist es gelungen, eine Pauschalvereinbarung bezüglich AKM-Abgabe auszuhandeln, die für alle unsere Mitglieder – Gruppen und Einzelmitglieder – die Möglichkeit bietet, durch eine einmalige jährliche Zahlung (Pauschale) sämtliche im jeweiligen Jahr anfallenden AKM-Abgaben abzugelten.
Was wird damit abgegolten?
Die AKM-Abgabe für Einlagenmusik oder Zwischenaktmusik (CD, MP3 sowie sonstige Tonträger) im Verlauf der Bühnenhandlung. Unter Einlagenmusik versteht man Musikdarbietungen, die im Verlauf der Bühnenhandlung stattfinden. Unter Zwischenaktmusik versteht man Musikdarbietungen, die vor Beginn, in den Pausen zw. Nach Ende eines Bühnenwerkes zur Aufführung gelangen. Nicht unter die Pauschale fallen Musikbeiträge im Rahmen von Faschingssitzungen, Lesungen, Konzerten o.ä. Diese sind gesondert anzumelden.
Wie hoch ist die Pauschale?
Die jährliche Pauschale beträgt € 40 Es gibt keine automatische Verlängerung. Wird in einem Jahr kein Beitrag bezahlt, so kann man in diesem Jahr diese Pauschalabgeltung nicht in Anspruch nehmen. Es ist aber problemlos möglich, im nächsten Jahr wieder einzusteigen. Die Einzahlung des Pauschalbetrags reicht aus, es gibt also kein aufwändiges An- und Abmelden.
Wie erfährt die AKM, dass meine Gruppe (bzw. ich als Einzelmitglied) unter diese Pauschalregelung fällt?
Der Landesverband meldet jährlich die Mitglieder, die von dieser Pauschalregelung profitieren möchten und den jährlichen Pauschalbetrag einbezahlt haben.
Im Rahmen dieses Angebotes haben wir auch den Termin für die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags sowie die Höhe des Mitgliedsbeitrags angepasst.
Alle Gruppen (bzw. Einzelmitglieder), die bis zum 30. April des betreffenden Jahres den Betrag von € 100,– (AKM Pauschale € 40,– plus Mitgliedsbeitrag € 60,–) einbezahlt haben, werden von uns an die AKM gemeldet und brauchen sich für dieses Jahr keine Sorgen mehr um die AKM-Abgabe zu machen.
Einzelmitgliedschaft
25 € Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen
Spenden, Unkostenbeiträge… von fördernden Interessenten
Ihr besonderer Nutzen: Sie werden über aktuelle Angebote auf dem Laufenden gehalten und umfassend informiert. Sie erhalten die Zeitschrift „im blick.punkt“.
Abwicklung Mitgliedsbeitrag
Die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags (mit oder ohne AKM-Pauschale) muss bis 30. April des jeweiligen Jahres auf das Vereinskonto erfolgen.